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Beiträge für Studenten
Was ändert sich 2011?
Für Studenten, Praktikanten und Auszubildende ohne Entgelt ändert sich die Höhe des Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2011 zweimal. Die erste Anhebung gilt zum 1. Januar 2011 und hängt mit dem neuen allgemeinen Beitragssatz von 15,5 Prozent zusammen. Die zweite Anpassung ab 1. April 2011 ergab sich aus der Anhebung der BAföG-Sätze.
Die neue Beitragssätze ab 1. April 2011 (für Studenten der FH ab 1. März 2011):
- Krankenversicherung: 64,77 €
- Pflegeversicherung ohne Zuschlag für Kinderlose: 11,64 €
- Pflegeversicherung mit Zuschlag für Kinderlose: 13,13 €
Die Werte ab 1. Januar 2011:
- Krankenversicherung: 55,55 €
- Pflegeversicherung ohne Zuschlag für Kinderlose: 9,98 €
- Pflegeversicherung mit Zuschlag für Kinderlose: 11,26 €
Für versicherungspflichtige Studenten ist der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich festgelegt. Er berechnet sich aus dem BAföG-Bedarfssatz und dem Beitragssatz von 10,85 %.
Bitte denken Sie daran, die Beiträge für das Semester im Voraus zu zahlen. Am bequemsten können Sie das per Einzugsermächtigung regeln, die Sie jederzeit widerrufen können. So ist eine monatliche Zahlung möglich.
Für Fachschüler gilt ebenfalls der günstige Studentenbeitrag.
Beiträge für freiwillig versicherte Studenten
Als immatrikulierter Student sind Sie für bis zu sechs weiteren Monaten vorteilhaft bei uns versichert. Das heißt, Sie zahlen nach Abschluss des 14. Fachsemesters oder nach Ablauf des Semesters, in dem Sie 30 Jahre alt werden, zwar nicht mehr den Studentenbeitrag, aber auch noch nicht den vollen Beitrag anderer freiwilliger Mitglieder.
Stattdessen sind es ab 01.01.2012 monatlich nur 94,94 EUR in der Krankenversicherung und 17,06 EUR bzw. 19,25 EUR* für die Pflegeversicherung.
Voraussetzung ist allerdings, dass Sie auch weiterhin "hauptberuflich" studieren und Ihre beitragspflichtigen Einnahmen 875,00 EUR im Monat nicht übersteigen.
Nach diesen sechs Monaten errechnet sich der Beitrag für freiwillig versicherte Studenten aus dem ermäßigten Beitragssatz. Damit ergibt sich ein monatlicher Betrag von 130,38 EUR für die Krankenversicherung zuzüglich 17,06 EUR bzw. 19,25 EUR* für die Pflegeversicherung. Diesen Mindestbeitrag können wir grundsätzlich immer dann berechnen, wenn Ihre monatlichen Einnahmen nicht über 875,00 EUR liegen.
*inkl. Zusatzbeitrag nach dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz
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