Zum Textanfang (Navigation überspringen) , Zur Hauptnavigation , Zu den Kontaktmöglichkeiten , Zu weiteren Services , Zur Suche , Zur Hilfe , Zu den allgemeinen Informationen zur Daimler BKK
Allgemeinen Informationen
Hauptnavigation
Online-Kundencenter
Seiteninhalt
Studenten
Wichtige Informationen rund um die Krankenversicherung

Wie bin ich versichert als Student?
Wie erhalte ich die Versicherungsbescheinigung für die Uni oder die Fachhochschule?
Wie bin ich versichert als Student?
Studentenversicherung
Als Student/in sind Sie in der Regel zunächst noch über Ihre Eltern familienversichert. Wenn dies nicht mehr zutrifft, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen bei unserer BKK in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichern.
Krankenversicherung als Student/-in (KVdS)
Die KVdS besteht grundsätzlich für alle ordentlich Studierenden einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind (z.B. durch eine Familienversicherung oder eigene Mitgliedschaft im Rahmen einer Beschäftigung). Die KVdS ist zudem an das Alter des Studierenden und die Studiendauer geknüpft.
Ende der KVdS
Die Versicherung in der KVdS endet spätestens mit Abschluss des Studiums, mit Ablauf des 14. Fachsemesters oder mit dem Semester, in dem Sie 30 Jahre alt werden.
Ausnahmen sind allerdings möglich, wenn familiäre sowie persönliche Gründe oder die Art der Ausbildung eine Verlängerung rechtfertigen. Beispiele hierfür sind Krankheit, die Geburt eines Kindes und dessen anschließende Betreuung oder der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für ein Studium auf dem zweiten Bildungsweg. Bitte wenden Sie sich in solchen Ausnahmefällen an uns.
Freiwillige versicherte Studenten
Wie geht es weiter nach der KVdS? - Nach der KVdS empfehlen wir eine freiwillige Weiterversicherung bei unserer Kasse.
Als immatrikulierter Student sind Sie für bis zu sechs weiteren Monaten vorteilhaft bei uns versichert. Das heißt, Sie zahlen nach Abschluss des 14. Fachsemesters oder nach Ablauf des Semesters, in dem Sie 30 Jahre alt werden, zwar nicht mehr den Studentenbeitrag, aber auch noch nicht den vollen Beitrag anderer freiwilliger Mitglieder.
Wie erhalte ich die Versicherungsbescheinigung für die Uni oder die Fachhochschule?
Versicherungsbescheinigung
Bei Beginn des Studiums benötigen Sie für die Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung. Diese gilt für die gesamte Dauer des Studiums. Eine neue Bescheinigung wird nur erforderlich, wenn sich das Versicherungsverhältnis ändert oder wenn der Student die Hochschule wechselt.
Die zur Weiterleitung an Ihre Hochschule oder Universität benötigte Versicherungsbescheinigung und die für die Hochschule bestimmte Rückantwort sowie eine weitere Versicherungsbescheinigung zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung können Sie hier anfordern.
Ihre Ansprechpartner:
Sie haben Fragen rund um die studentische Krankenversicherung?
Ihre Ansprechpartner:
Tanja Stoppe
Tel. 0421/419-6851
Fax 0421/33072-224
E-Mail: tanja.stoppe@daimler-bkk.com
Nadine Niedrich
Tel. 0421/419-6801
Fax 0421/33072-223
E-Mail: nadine.niedrich@daimler-bkk.com
Service, Kontakt und Hilfe
Suche:
